Gesetz über Tourismusverbände und die Förderung des kroatischen Tourismus (Amtsblatt 52/19) ; Änderungen ( Amtsblatt 42/20 )
Durchführungsbestimmungen:
- Verordnung über besondere Bedingungen, die von Mitarbeitern des Tourismusbüros des Tourismusverbandes einer Gemeinde, Stadt, Gespanschaft und der Hauptgeschäftsstelle des Kroatischen Tourismusverbandes erfüllt werden müssen – inoffiziell konsolidierter Text ; ( Amtsblatt 23/17 ); ( Amtsblatt 72/17 )
- Verordnung über öffentliche touristische Infrastruktur ( Amtsblatt 131/09 )
- Verordnung über die Berufsprüfung für die Tätigkeit in berufsbildenden Berufen im Fremdenverkehrsamt des Tourismusverbandes ( Amtsblatt 121/09 ); ( Amtsblatt 124/10 ); ( Amtsblatt 15/13 ); ( Amtsblatt 65/13 )
- Verordnung über Formen und Verfahren zur Führung des Registers der Tourismusverbände ( Amtsblatt 114/09 )
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