Mit Beschluss des Tourismusrates des Tourismusverbandes der Gespanschaft Bjelovar-Bilogora, angenommen in der Sitzung des Tourismusrates am 7. März 2025 und basierend auf dem Arbeitsprogramm und Finanzplan des Tourismusverbandes der Gespanschaft Bjelovar-Bilogora für 2025, gibt der Tourismusverband der Gespanschaft Bjelovar-Bilogora bekannt
ÖFFENTLICHE EINLADUNG
zur Verbesserung der Qualität der Beherbergungsbetriebe in der Gespanschaft Bjelovar-Bilogora für das Jahr 2025
I. Gegenstand der öffentlichen Einladung
Gegenstand der öffentlichen Ausschreibung ist die Bereitstellung nicht rückzahlbarer Mittel seitens des Tourismusverbandes der Gespanschaft Bjelovar-Bilogora (im Folgenden: Tourismusverband BBŽ) zur Kofinanzierung von Tourismusprojekten zur Verbesserung und Entwicklung des Tourismus in der Gespanschaft Bjelovar-Bilogora, die zu folgenden Zielen beitragen:
- Steigerung der Zahl der Touristenankünfte und Übernachtungen,
- Verbesserung der Qualität der touristischen Dienstleistungen und Einrichtungen,
- Entwicklung eines touristischen Angebots mit höherem Mehrwert, das höhere durchschnittliche Ausgaben der Touristen ermöglicht,
- Aktivierung ungenutzter Tourismusressourcen und Schaffung neuer Motive für die Anreise von Touristen,
- Bau, Renovierung und Verbesserung der Qualität von Beherbergungseinrichtungen und zusätzlichen touristischen Einrichtungen
- Schaffung eines erkennbaren Bildes des Tourismus in der Gespanschaft Bjelovar-Bilogora,
- Sensibilisierung für die Bedeutung des Tourismus für die wirtschaftliche Erholung.
Der geplante Gesamtwert der öffentlichen Ausschreibung im Jahr 2025 beträgt 110.000,00 Euro.
II. Kofinanzierungsbedingungen
Die maximale Fördersumme, die einem einzelnen Förderempfänger gewährt werden kann, beträgt bis zu 50 % der gesamten förderfähigen Nettokosten, maximal jedoch 6.000,00 EUR.
Als nicht erstattungsfähige Kosten gelten die Mehrwertsteuer und alle anderen gesetzlich geregelten Abgaben.
III. Zweck der Mittel
Zuschüsse können ausschließlich zur Kofinanzierung von Tourismusprojekten mit dem Ziel der Verbesserung und Entwicklung des Tourismus in der Gespanschaft Bjelovar-Bilogora im Jahr 2025 vergeben und verwendet werden.
Für folgende Aktivitäten werden Fördermittel bewilligt, d.h. die förderfähigen Finanzierungskosten betragen:
- Renovierung, Umbau und Ausstattung bestehender Beherbergungsbetriebe und der dazugehörigen Einrichtungen mit dem Ziel der Verbesserung von Qualität und Standard (Innenausstattung – ausschließlich Inneneinrichtung),
- Anordnung und Bau zusätzlicher Einrichtungen – Schwimmbäder (Mindestwasserfläche von 30 m2 für Außen- und Mindestwasserfläche von 20 m2 für Innenbäder in Massivbauten), Saunen, Whirlpools, zusätzliche Einrichtungen neben den Schwimmbädern, Sport-, Freizeit- und Unterhaltungseinrichtungen, Bereiche für Themen- und Unterhaltungsveranstaltungen, Spielzimmer und Einrichtungen für Kinder usw.
- die Kosten für die Garten- und Landschaftsgestaltung, d. h. kleinere Bau- und Erdarbeiten – bis zu 30 % des Gesamtwerts des beantragten Projekts,
- Gestaltung und Ausstattung von Kinderspielplätzen sowie Wander- und Lehrpfaden auf Ihrem eigenen Grundstück, Schaffung eines Aussichtspunkts, Aussichtsturms, einer Kletterwand, einer Seilrutsche usw.
- Investitionen in nachhaltigen Tourismus und erneuerbare Energiequellen (Solarmodule, Kraftwerke, Wärmepumpen usw.)
IV. Empfänger der Mittel
Juristische und natürliche Personen aus der Gespanschaft Bjelovar-Bilogora können Unterstützungsgelder gemäß dem Gastgewerbegesetz (OG 85/15, 121/19) wie folgt beantragen:
- Hotels (Verordnung über die Klassifizierung, Kategorisierung und besonderen Standards von Gastronomiebetrieben der Gruppe Hotels (Amtsblatt 56/16)),
- Campingplätze (Verordnung über die Klassifizierung und Kategorisierung von Gastronomiebetrieben der Gruppe Campingplätze (Amtsblatt 54/16)),
- Sonstige Verpflegungseinrichtungen zur Beherbergung: (Verordnung über die Klassifizierung und Kategorisierung von Verpflegungseinrichtungen aus der Gruppe der sonstigen Verpflegungseinrichtungen zur Beherbergung (Amtsblatt 54/16; Amtsblatt 69/17) – Zimmer, Appartement, Studio-Appartement, Ferienhaus, Übernachtung, Kinderresort, Hostel, Berghütte, Jagdhütte, Studentenwohnheim, Robinson-Unterkunft), Verordnung über die Klassifizierung und Kategorisierung von Einrichtungen zur Erbringung von Verpflegungsdienstleistungen in Haushalten (Amtsblatt 9/16; Amtsblatt 54/16; Amtsblatt 61/16; Amtsblatt 69/17) – Zimmer, Appartement, Studio-Appartement, Ferienhaus, Campingplatz, Camping-Rastplatz), Verordnung über die Klassifizierung und Kategorisierung von Einrichtungen zur Erbringung von Verpflegungsdienstleistungen auf einem Familienbauernhof (Amtsblatt 54/16; Amtsblatt 69/17) – Weingut/Verkostungsraum, Ausflugsziel, Zimmer, Appartement, ländliches Ferienhaus, Campingplatz, Camping-Rastplatz),
Der öffentliche Aufruf wurde am 12. März 2025 auf der Website des Tourismusverbandes BBŽ veröffentlicht.
Die öffentliche Ausschreibung läuft bis zum 10. April 2025.
Der Tourismusverband BB® behält sich das Recht vor, diese Öffentliche Einladung zu ändern und zu ergänzen. Alle Änderungen und Ergänzungen werden auf der Website ( www.tzbbz.hr ) veröffentlicht.
Weitere Informationen zur öffentlichen Ausschreibung und alle erforderlichen Anweisungen erhalten Sie ausschließlich durch Senden einer Anfrage an die E-Mail-Adresse: info@tzbbz.hr .
Der vollständige Text der öffentlichen Ausschreibung sowie die Formulare, die integraler Bestandteil der öffentlichen Ausschreibung sind, können in den Anhängen unter dem Text heruntergeladen werden.