I. Gegenstand der öffentlichen Einladung
Gegenstand der öffentlichen Ausschreibung ist die Zuweisung nicht rückzahlbarer Mittel des Tourismusverbandes der Gespanschaft Bjelovar-Bilogora (nachfolgend: TZ BBŽ) zur Kofinanzierung von Tourismusprojekten, die auf die Verbesserung und Entwicklung des Tourismus in der Gespanschaft Bjelovar-Bilogora abzielen und zu folgenden Zielen beitragen:
- Erhöhung der Anzahl der Touristenankünfte und Übernachtungen,
- Verbesserung der touristischen Service- und Inhaltsqualität,
- Entwicklung eines touristischen Angebots mit höherem Mehrwert, das höhere durchschnittliche Touristenausgaben ermöglicht.
- Aktivierung ungenutzter touristischer Ressourcen und Schaffung neuer Anreize für Touristenankünfte,
- Bau, Renovierung und Verbesserung der Qualität von Beherbergungseinrichtungen und zusätzlichen touristischen Einrichtungen
- Schaffung eines wiedererkennbaren Images des Tourismus in der Gespanschaft Bjelovar-Bilogora,
- >Sensibilisierung für die Bedeutung des Tourismus für die wirtschaftliche Erholung.
Der geplante Gesamtwert der öffentlichen Ausschreibung im Jahr 2026 beträgt 100.000,00 Euro.
II. Bedingungen für die Kofinanzierung
Die maximale Unterstützung, die einem einzelnen Begünstigten gewährt werden kann, beträgt bis zu 50 % der gesamten förderfähigen Nettokosten, maximal jedoch 6.000,00 EUR.
Mehrwertsteuer und alle anderen gesetzlich geregelten Gebühren gelten als nicht erstattungsfähige Kosten.
III. Zweck der Mittel
Die Zuschüsse können ausschließlich zur Kofinanzierung von Tourismusprojekten mit dem Ziel der Verbesserung und Weiterentwicklung des Tourismus in der Gespanschaft Bjelovar-Bilogora bis 2026 vergeben und verwendet werden.
Für die folgenden Aktivitäten werden Fördermittel bewilligt, d. h. die förderfähigen Finanzierungskosten sind:
- Renovierung, Umbau und Ausstattung bestehender Beherbergungseinrichtungen und der dazugehörigen Einrichtungen mit dem Ziel der Steigerung von Qualität und Standards (Innenausbau – ausschließlich Innendekoration).
- Planung und Bau zusätzlicher Einrichtungen – Schwimmbecken (Mindestwasserfläche 30 m² für Freibäder und Mindestwasserfläche 20 m² für Hallenbäder in festen Gebäuden), Saunen, Whirlpools, zusätzliche Einrichtungen neben Schwimmbecken, Sport-, Freizeit- und Unterhaltungseinrichtungen, Bereiche für Themen- und Unterhaltungsveranstaltungen, Spielzimmer und Einrichtungen für Kinder usw.
- Die Kosten für gartenbauliche Maßnahmen, d. h. kleinere Bau- und Erdarbeiten – bis zu 30 % des Gesamtwerts des beantragten Projekts,
- Einrichtung und Ausstattung von Kinderspielplätzen sowie Wander- und Lehrpfaden auf Ihrem eigenen Grundstück, Bau eines Aussichtspunkts, Aussichtsturms, einer Kletterwand, einer Seilrutsche usw.
- Investitionen in nachhaltigen Tourismus und erneuerbare Energiequellen (Solaranlagen, Kraftwerke, Wärmepumpen usw.).
IV. Begünstigte der Gelder
Juristische und natürliche Personen aus dem Bezirk Bjelovar-Bilogora können gemäß dem Gastgewerbegesetz (Amtsblatt 85/15, 121/19) wie folgt Unterstützungsgelder beantragen:
- Hotels (Verordnung über die Klassifizierung, Kategorisierung und besonderen Standards von Gastronomiebetrieben der Gruppe Hotels (Amtsblatt 56/16)),
- Campingplätze (Verordnung über die Klassifizierung und Kategorisierung von Gastronomieeinrichtungen der Gruppe Campingplätze (Amtsblatt 54/16)),
- Sonstige Beherbergungsbetriebe: (Verordnung über die Klassifizierung und Kategorisierung von Beherbergungsbetrieben aus der Gruppe der sonstigen Beherbergungsbetriebe (Amtsblatt 54/16; Amtsblatt 69/17) – Zimmer, Ferienwohnung, Studio-Apartment, Ferienhaus, Übernachtungsmöglichkeit, Kinderresort, Hostel, Berghütte, Jagdhütte, Studentenwohnheim, Robinson-Unterkunft), Verordnung über die Klassifizierung und Kategorisierung von Betrieben, die Beherbergungsdienstleistungen in Privathaushalten anbieten (Amtsblatt 9/16; Amtsblatt 54/16; Amtsblatt 61/16; Amtsblatt 69/17) – Zimmer, Ferienwohnung, Studio-Apartment, Ferienhaus, Campingplatz, Campingrastplatz), Verordnung über die Klassifizierung und Kategorisierung von Betrieben, die Beherbergungsdienstleistungen auf landwirtschaftlichen Familienbetrieben anbieten (Amtsblatt 54/16; Amtsblatt 69/17) – Weingut/Verkostungsraum, Ausflugsziel, Zimmer, Ferienwohnung, Ferienhaus auf dem Land, Campingplatz, Campingrastplatz),
Der öffentliche Aufruf wurde am 7. April 2026 auf der Website des BBŽ-Tourismusverbandes veröffentlicht.
Die öffentliche Ausschreibung läuft bis zum 27. April 2026.
Der BBŽ-Tourismusverband behält sich das Recht vor, diese öffentliche Einladung zu ändern und zu ergänzen. Änderungen werden auf der Website ( www.tzbbz.hr ) veröffentlicht.
Weitere Informationen zum öffentlichen Aufruf und alle notwendigen Anweisungen erhalten Sie ausschließlich durch eine Anfrage an die E-Mail-Adresse: info@tzbbz.hr .
Den vollständigen Text der öffentlichen Ausschreibung sowie die dazugehörigen Formulare können Sie in den Anhängen unterhalb des Textes herunterladen.